Saskia Berstermann
Polizei Burg auf Fehmarn
„In jeder Uniform steckt auch ein Mensch.“
Ich bin seit 2009 bei der Polizei. Ich habe zunächst von 2009-2012 in NRW studiert und wurde dann in unterschiedlichen Bereichen des Polizeipräsidiums Bielefeld eingesetzt. 2021 bin ich zur Landespolizei Schleswig-Holstein gewechselt.
Ich liebe meinen Beruf und würde ihn immer wieder wählen. Zum einen ist die Polizei ein sicherer Arbeitgeber mit Chancengleichheit – unvoreingenommen welchem Geschlecht oder welcher Religion man angehört. Zum anderen mag ich die täglichen Herausforderungen und den spannenden und abwechslungsreichen Berufsalltag. Es motiviert mich, Menschen in Situationen zu helfen, in denen sie sich selbst nicht zu helfen wissen, da sie sich in der Regel in einer Ausnahmesituation befinden. Angefangen bei einfachen Verkehrsunfällen bis hin zu schwerwiegenden Straftaten (wie beispielsweise Körperverletzung, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Sexualstraftaten etc.).
Wir haben auch viele schöne und teilweise spaßige Einsätze. So haben wir zum Beispiel einmal eine entlaufende Schildkröte gerettet oder versucht, mitten in der Nacht, entlaufende Schafe davon abzuhalten, auf eine Bundesstraße zu laufen. Polizei ist so viel mehr, als nur Verkehrsunfälle aufnehmen und Ordnungswidrigkeiten ahnden.
Einer meiner bewegendsten Einsätze ist schon einige Zeit her, ich erzähle jedoch immer noch gern davon. Einsatzanlass war eine Häusliche Gewalt. Ich habe bereits viele dieser Einsatzanlässe erlebt und meine Erfahrung zeigt, dass viele Menschen in der Akutsituation die Polizei verständigen, jedoch die daraus resultierenden Möglichkeiten nicht nutzen (können) und in der Gewaltspirale verharren.
Es gibt aber auch Gegenbeispiele:
Mein Kollege und ich wurden von dem Ehepaar empfangen und hörten diese getrennt voneinander an. Die Ehefrau berichtete mir, dass sie seit Jahren von ihrem Mann geschlagen wird und wies zahlreiche Verletzungen an ihrem Körper auf. Wir erklärten das weitere Vorgehen und zeigten ihnen, vor allem der Geschädigten, ihre Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz auf. Der beschuldigte Ehemann wurde der Wohnung verwiesen und ein 10-tägiges Rückkehrverbot ausgesprochen.
Der Einsatz wurde verschriftlicht und eine Strafanzeige erfasst. Somit war der Einsatz für uns abgeschlossen.
Etwa drei Monate später traf ich die Geschädigte zufällig wieder, welche mir unter Tränen „um den Hals fiel“ und sich bei mir bedankte, dass wir ihr Leben gerettet haben. Sie hatte den Mut gefunden, sich von ihrem Mann zu trennen, eine Einstweilige Verfügung erwirkt, das Sorgerecht für die Kinder beantragt und sich mit ihrer Schwester selbstständig gemacht.
Dies zeigt mir, wie wichtig unser tägliches Handeln ist und sollte vielen anderen Betroffenen Mut machen.